Förderungen
Die Förderungen von regenerativen und energiesparenden Maßnahmen wurden zum Jahreswechsel 2020/2021 mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wesentlich reformiert.
Zur Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden bestehen, vor allem, vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Möglichkeiten von zinsgünstigen Darlehen mit Tilgungszuschüssen, Direktzuschüssen oder Steuererstattungsmöglichkeiten.
Als bei der Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) registrierter Energieeffizienz-Experte (EEE) kann mit einer unabhängigen Beratung eine optimale Variante zur Förderung nach Ihren Ansprüchen erfolgen. Die Energieberatung hierbei kann nach Ihren individuellen Vorgaben, mit ökologischen oder ökonomischen Schwerpunkten erfolgen.
Die Fachplanung hierzu einschließlich der Baubegleitung mit Objektüberwachung und -betreuung ist ebenso förderfähig. Grundsätzlich zu beachten sind hierbei die Antragsberechtigung und je nach Maßnahme die individuellen Anforderungen sowie das Antragsverfahren.
Durch regelmäßige Fort- und Weiterbildung sowie den Zugriff auf Fördermittel Datenbanken wird die optimale Förderung aus allen möglichen Fördertöpfen ermöglicht, um Ihnen die bestmögliche Variante empfehlen zu können.
Eine Übersicht der Bundesförderung finden Sie in der nachfolgenden Datei.